Dienstleistungen
1. Grund - bzw. Körperpflege
Das sind Leistungen sog. körperbezogener Pflegemaßnahmen wie beispielsweise Waschen, Baden, Duschen, Haarwäsche, Betten, An- und Auskleiden, Lagern, Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Hilfe bei Blasen- oder Darmschwäche.
Von einer angepassten Unterstützung bis hin zur vollständigen Übernahme der Körperpflege richten wir uns nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten. Ob am Waschbecken, Dusche, Badewanne oder die Waschung im Bett - wir sind für Sie da.
2. Hauswirtschaftliche Versorgung
Um ihren Alltag in ihrem gewohnten Umfeld zu gestalten, nehmen viele Menschen Unterstützung im Haushalt in Anspruch. Hauswirtschaftliche Leistungen werden bei Bedarf von den verschiedenen Kostenträgern (Pflegekasse, Sozialamt) bewilligt und finanziert, wenn der Verbleib des Menschen in der eigenen häuslichen Umgebung gewährleistet werden soll.
Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB XI und SGB XII zählen beispielsweise die Wohnungsreinigung, Einkaufen, Kochen, Zubereiten von Mahlzeiten, Geschirr spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, Beheizen der Wohnung, Müllentsorgung und vieles mehr.
3. Entlastungspflege nach § 45b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung und für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist.
Sie können bei Ihrer Pflegeversicherung nachfragen, wie hoch noch Ihr verfügbares Budget für den Entlastungsbetrag ist.
4. Soziale Betreuung
Zu den vielfältigen Angeboten (nach § 45b SGB XI) zählen beispielsweise: Spazierengehen, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, Förderung von Alltagsaktivitäten wie Singen, Basteln, Kochen, Backen, Begleitung bei Ausflügen innerhalb Berlins, Kleintierpflege, Unterstützung bei der Planung der Tagesstruktur, Zeitungs- und Bücherlesung, Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten, etc.
5. Verhinderungspflege
Die Pflege und Versorgung der geliebten Menschen kann für Angehörige körperlich und geistig belastend sein. Bei ihrem Ausfall aus privaten Gründen übernimmt die zuständige Pflegekasse zusätzlich zu dem gewährten Pflegegeld die Kosten der Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen ab einem Pflegegrad 2.
Bei einer Verhinderungspflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst, wie uns als MIGGANE Pflegedienst GmbH, liegt der Betrag, den die Pflegekasse zahlt, bei bis zu 1.612 €. Der Betrag kann sich auf 2.418 € erhöhen, wenn die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege von Ihnen nicht in dem laufenden Jahr ausgeschöpft worden ist.
Die MIGGANE Pflegedienst kann in diesem Fall die Pflege ersatzweise für Sie übernehmen. Für die Bewilligung von Ersatzpflege muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in den letzten sechs Monaten vor der Verhinderung versorgt haben.
6. Beratungsbesuch (nach SGB XI §37 Abs. 3)
Erhalten Sie durch einen anerkannten Pflegegrad ihr Pflegegeld und lassen sich ausschließlich von Ihren Angehörigen oder einer anderen Privatperson versorgen und pflegen, müssen Sie laut §37 Abs. 3 SGB XI einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit durch eine ambulante Pflegeeinrichtung abrufen.
Pflegebedürftige, welche den Pflegegrad 2-3 haben, müssen den Beratungseinsatz halbjährlich und Menschen ab dem Pflegegrad 4 vierteljährlich abrufen. Pflegebedürftigen, die diesen Einsatz nicht abrufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall sogar entziehen.
Für Sie entstehen keine Kosten!
Da wir mit anderen Dienstleistungsunternehmen zusammenarbeiten, helfen wir Ihnen gern bei der Kontaktaufnahme, auch wenn es um für die Pflege relevante Hilfsmittel geht.